Auf- und Abstiegsregelung Landesliga II
- Normalzahl 16
DieNormalzahl (Anzahl der teilnehmenden Mannschaften) beträgt in der Landesliga II 16.
- Maximal 4 Direktabsteiger
Die maximale Zahl der Direktabsteiger wird bereits vor Beginn der Verbandsspielrunde festgelegt. Im laufenden Spieljahr 2004/05 beträgt sie in der Landesliga II 4.
Sie errechnet sich aus den vier feststehenden Aufsteigern der untergeordneten Bezirksligen und einem vermutlichen Absteiger aus der übergeordneten Verbandsliga. Letzterer wird durch den Aufstieg des Landesliga-Meisters egalisiert.
- Verringerter Abstieg
Gibt es nach Beendigung der Verbandsspielrunde keinen Direktabsteiger aus der Verbandsliga, so verringert sich die Zahl der Direktabsteiger aus der Landesliga auf 3. (Dies gilt unabhängig vom Ausgang der Relegation).
Relegation
- Teilnehmer
Die Teilnehmer an den Ausscheidungs- bzw. Relegationsspielen werden unmittelbar nach Ende der Verbandsspielrunde festgelegt. Der letzte Nichtabsteiger muss in die Relegation zur Bezirksliga. Im Regelfall ist es der Fünftletzte (12. Tabellenplatz). Bei verringertem Abstieg ist es der Viertletzte (13. Tabellenplatz).
Der Zweitplatzierte bestreitet die Ausscheidung und Relegation zur Verbandsliga.
- Überzahl
Durch den Ausgang der Relegationsspiele kann in der Landesliga II die Normalzahl 16 überschritten werden. Der erforderliche Ausgleich wird erst in der darauffolgenden Spielrunde stattfinden. Das bedeutet, dass in diesem Falle die Verbandsspielrunde 2005/06 mit 17 Mannschaften gespielt wird, bei gleichzeitig verschärfter Abstiegsregelung mit max. 5 Direktabsteigern.
Eine solche Überzahl entsteht, wenn der Relegist der Verbandsliga in die Landesliga II absteigt. Der Aufsteiger (Zweitplatzierter) aber aus einer anderen Landesligastaffel kommt.
- Unterzahl
Eine solche Unterzahl entsteht, wenn der Landesliga-Zweite aufsteigt, und der absteigende Verbandsliga-Relegist einer anderen Landesliga zugehörig ist.
Ein Unterschreiten der Normalzahl wird unmittelbar durch einen weiteren Aufsteiger ausgeglichen, da dadurch keiner weiteren Mannschaft ein Nachteil erwächst. Dies betrifft den Verlierer des Relegationsspiels zur Landesliga.
Bei einer Unterzahl bleibt also entweder der Landesliga-Relegist (letzter Nichtabsteiger) weiterhin in der LL II, oder es steigt der Bezirksliga-Vertreter in die LL II auf, obgleich in beiden Fällen das Relegationsspiel verloren wurde.
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.
(Heiner Geissler, dt. Politiker)
black and white rules
Sven